20. Mai 2012

Kranken-Zusatz-Versicherung

Lassen Sie sich nicht verwirren: Obwohl private Zusatzversicherungen bei Kassenpatienten sehr beliebt sind, sind viele Ergänzungstarife überflüssig und zu teuer. Und es muss Ihnen klar sein: keine Versicherung zahlt alle Leistungen, die Sie möchten, zu 100 Prozent. Aber natürlich gibt es auch private Extra Policen, die eine durchaus sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung sein können.

Für welche Bereiche kann ein Schutz sinnvoll sein?

  • Einkommensausfall wegen langer Krankheit
  • Zusatzleistungen beim Allgemein- und Zahnarzt
  • Behandlung durch Heilpraktiker
  • Krankenhaus-Aufenthalt
  • Reise / Urlaub
  • Pflegebedürftigkeit

Und wogegen soll ich mich nun absichern?

Das kommt natürlich sehr stark auf Ihre Lebensumstände an. Eine pauschale Antwort kann es hier nicht gebend Sie sollten sich hüten, ohne ausreichendes Hintergrundwissen irgendwelchen “Patent-Lösungen” aus der Werbung oder aus “Fachzeitschriften” zu glauben. Lassen Sie sich lieber unverbindlich beraten und entscheiden Sie dann selbst, was für Sie persönlich die beste Lösung ist.

Wirklich wichtige Kranken-Zusatzversicherungen sind

  • die Auslandsreise-Krankenversicherung: Erstaunlich günstig und im Urlaub unverzichtbar (Stichwort: Medizinisch notwendiger Rücktransport)
  • die Krankentagegeld-Versicherung als Ersatz für Verdienstausfall bei Selbstständigen und Gutverdienenden.

Wie gesagt: Andere private Zusatz-Versicherungen sind für viele Menschen oft überflüssig und kosten unnötiges Geld.
Deshalb: nutzen Sie jetzt unser kostenfreies und unverbindliches Beratungsangebot:


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Infos zur Kranken-Zusatz-Versicherung

Wem die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreicht, der kann sich zusätzlich privat versichern.

Es mag verwundern, aber die meisten Menschen in Deutschland haben keine gesetzliche Krankenversicherung. Jede Bundes regierung versucht immer wieder neu, dass sie die Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen in den Griff bekommt. Große Haushaltslöcher lassen die Krankenkassen zu immer mehr Kürzungen ihrer Leistungen tendieren. Die medizinische Grundversorgung wird zwar durch die gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt. Aber gesetzt den Fall, der Patient muss in ein Krankenhaus und dort den bestmöglichen Komfort genießen? Für diesen Fall bietet sich der Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung an.

Für eine stationäre Behandlung wird eine Zusatzversorgung angeboten.

Ein gesetzlich Versicherter muss sich mit der Unterbringung in einem Mehrbettzimmer begnügen. Die Behandlung wird von dem diensthabenden Arzt durchgeführt. Durch eine private Zusatzversicherung kann man sich die freie Auswahl der Klinik und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sichern. Durch die Zusatzversicherung erhält der Patient auch den Anspruch auf eine Chefarztbehandlung. Der Chefarzt wird die Visiten und auch die Behandlungen durchführen. Selbst bei einer Operation sollte er zugegen sein. Man unterscheidet zwischen Wahlleistungs- und Restkostentarifen: Die Zusatzversicherung für den stationären Aufenthalt übernimmt die Kosten für das Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Wenn der Versicherte ein Krankenhaus aussucht, wo der Tagessatz wesentlich höher ist, dann werden diese Kosten nicht übernommen. Die höheren Kosten werden alleine vom Patienten getragen. Auch die gesetzliche Versicherung wird in diesem Fall nicht zahlen. Hat der Versicherte allerdings einen Tarif für die Restkosten vereinbart, dann wird selbst der Aufenthalt in einer Universitätsklinik bezahlt. Wenn trotz privater Zusatzversicherung eine Behandlung durch den Stationsarzt und die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer vorgezogen wird, dann zahlt die Versicherung ein Tagegeld. Eine Krankenhaustagegeldversicherung kann auch noch extra abgeschlossen werden. Bei einem stationären Aufenthalt entstehen auch Kosten, die außerhalb der Therapie liegen. Diese können durch eine Tagegeldversicherung abgedeckt werden. Der Versicherer zahlt für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes eine vereinbarte Summe an den Patienten. Von den gesetzlichen Krankenkassen wird pro Tag eine Selbstbeteiligung gefordert. Diese kann mit dem Tagegeld bezahlt werden. Die Tagegeldversicherung bei einem stationären Aufenthalt hilft vor allen Dingen den Freiberuflern oder Selbstständigen. Sie können für die Zeit ihrer Abwesenheit einen Ersatz einstellen. Eine Hausfrau oder ein Hausmann kann den Betrag für eine gegebenenfalls notwendige Kinder- und Haushaltshilfe verwenden. Das Krankenhaustagegeld kann natürlich auch für zusätzliche Kosten von Komfortleistungen wie zum Beispiel Telefonkosten verwendet werden. Auch können die Kosten für Fahrten von Angehörigen zur Klinik bezahlt werden. Die Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung sind nicht zweckgebunden, und der Versicherte kann darüber frei verfügen. Grundsätzlich gilt: Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes ist entweder ein Verdienst- oder Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls. Grundlage für den Abschluss der Krankentagegeldversicherung ist das regelmäßige Einkommen des Versicherten. Der Versicherte kann nur seinen tatsächlichen Einkommensverlust absichern. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht, dass im der Lohn durch den Arbeitgeber für sechs Wochen weiter gezahlt wird. Wenn die Pflicht zur Lohnfortzahlung abgelaufen ist, dann bekommt der Arbeitnehmer das Krankengeld. Die Höhe der Krankengeldzahlung orientiert sich an der letzten Gehaltzahlung. Es darf nicht 90 % des letzten Nettogehalts übersteigen. So werden nur etwa sechzig Prozent des letzten Bruttoeinkommens gezahlt. Wer nicht als angestellter Arbeitnehmer tätig ist, der kann sich aussuchen, ob er sich privat absichert oder auf den Versicherungsschutz verzichtet. Die Differenz zwischen dem letzten Gehalt und dem Krankengeld, ist nicht zu unterschätzen. Bei einem freiwillig versicherten Mitglied der Krankenkasse ist die Differenz noch höher. Um diese Lücke zu füllen, kann eine private Krankengeld-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Vor dem Abschluss der Versicherung kann die Summe des Tagegeldes vereinbart werden. Die zusätzliche Zahlung von Tagegeld darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese richtet sich nach dem letzten Nettogehalt und der Abgabe für die Rentenversicherung. Dabei weicht der Zeipunkt der Auszahlung voneinander ab. Die Wartezeit ist für den Versicherten unterschiedliche. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nach zweiundvierzig Tagen das Krankengeld. Die private Versicherung hingegen leistet das Krankentagegeld erst nach sechzig Tagen. Lohnfortzahlung und Tagegeldzahlung werden nicht parallel vorgenommen.

Tarife, die die ambulante Behandlung absichern

In Versicherungspaketen sind in der Regel ambulante Ergänzungstarife enthalten. Die Zahlung der Kassen geschieht bis zu einem vereinbarten Prozentsatz und einem Höchstbetrag. Es werden folgende Leistungen abgedeckt: Zu den Heilmitteln gehört die Zuzahlung für verordnete Medikamente und bei den Hilfsmitteln gibt die Versicherung ihren Teil bei orthopädischen Verordnungen sowie Brillen und Hörgeräten dazu. Der genaue Leistungsumfang ist jeweils den Tarifbedingungen zu entnehmen.

Kostenerstattungstarife

Als freiwilliges Mitgliede einer gesetzlichen Krankenkasse kann man sich für eine Kostenerstattung entscheiden. Die Familien der freiwillig Versicherten sind genau so abgesichert. Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass die Versicherten die ihnen gesetzlich zustehenden medizinischen Leistungen als Sach- und Dienstleistungen erhalten. Dienstleistung ist insbesondere die ärztliche Behandlung, zu den Sachleistungen zählen beispielsweise Arznei-, Verband- und Hilfsmittel. Der Versicherte zahlt seinen Versicherungsbeitrag, ist aber grundsätzlich nicht an der Abrechnung der medizinischen Leistung beteiligt. Private Krankenversicherer erstatten die Kosten. Der Arzt und sein Patient vereinbaren einen Behandlungsvertrag. Die Behandlung ist dabei die Dienstleistung und wird von dem Patienten entlohnt. Der behandelnde Arzt gibt dem Hilfesuchenden den Status Privatpatien, wenn zur gesetzlichen Versicherung auch noch eine private Zusatzversicherung existiert. Bei dieser Vereinbarung wartet die private Versicherung mit ihrer Erstattung immer so lange, bis die gesetzliche Krankenkasse geleistet hat. Ist eine Leistung nicht gesetzlich abgesichert, so kann also auch nicht die private Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.

Zusatzversicherung für Zahnersatz

Bei gesetzlich Versicherten, die Zahnersatz benötigen, übernimmt die Krankenkasse einen Anteil von 50 %. Der Anteil der Krankenkasse kann auf bis zu 65% erhöht werden, falls die versicherte Person alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für die letzten 10 Jahre nachweisen kann. Die verbleibenden 35-50 % der Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Durch eine private Zusatzversicherung kann er seinen Eigenanteil senken. Nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung in Vorleistung getreten ist, dann werden die gesetzlichen Versicherer gemäß ihren Bestimmungen ebenfalls erstatten. Die Kassen verlangen, dass vor der Behandlung ein Kostenplan vorgelegt wird. Der Interessierte kann sehr viel sparen, wenn er die Tarife der Versicherer vorher vergleicht. Es gibt Unterschiede bei den Leistungen der Versicherer. Die Erstattung erfolgt pauschal und unter Anrechnung von Erstattungen anderer Kostenträger. Eine andere Variante ist die Erstattung eines pauschalen Prozentsatzes der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine andere Möglichkeit ist die Aufstockung des geleisteten Betrags der gesetzlichen Versicherung. Die restliche Summe, die im Vertrag auch festgelegt ist, muss der Behandelte allerdings immer selbst tragen. Die Beträge, die für Erstattungen bezahlt werden, sind in den ersten Versicherungsjahren begrenzt. Erstattungsfähige Leistungen sind die Behandlungskosten des Arztes und die Kosten für die Zahntechnik.

Die Versicherung bei Erkrankung im Ausland

Ob privat oder geschäftlich, die Mobilität der Deutschen kennt keine Grenzen. Nicht grenzenlos dagegen ist der Krankenversicherungsschutz für gesetzlich Krankenversicherte. Zu den Gebieten in denen die gesetzliche Krankenversicherung greift gehören Norwegen, Island, Liechtenstein und die EU. Besondere Abkommen bei der Sozialversicherung wurden ferner mit der Schweiz, Tunesien und der Türkei vereinbart. Der Versicherungsschutz von gesetzlich Versicherten umfasst im Urlaubsland allerdings nur die Leistungen, die auch die einheimische Bevölkerung von ihrer jeweiligen Krankenvesicherung erhält. Der Versicherte muss sich auf hohe Kostenbeteiligungen einstellen. Für den behandelnden Artz ist nicht vorgeschriebenen, dass er den Auslandskrankenschein auch anerkennt. Wenn der Schein in einer Privatklinik vorgelegt wird, dann erkennt diese ihn nicht an. Eine spezielle Krankenversicherung für das Ausland gibt dem Urlauber genug Sicherheit. Diese deckt nicht nur die Kosten für medizinische Leistungen vor Ort ab, sondern auch einen notwendigen Rücktransport nach Deutschland, welcher im gesetzlichen Versicherungsschutz generell ausgeschlossen ist. Der geringe Beitrag der Versicherung kann normalerweise von jedem getragen werden. Wer diese Versicherung abschließen möchte, der kann zwischen zwei Möglichkeiten wählen. Entweder er bezahlt tageweise für die Dauer der Reise, oder für ein Jahr, wenn er mehrere Reisen geplant hat.

Für wen gelten Einschränkungen beim Abschluss der Zusatzversicherung?

Für den Versicherten gelten keine Einschränkungen, was ihren Status betrifft. Eltern von minderjährigen Kindern, haben immer die Möglichkeit, auch die Kleinen abzusichern. Freiwillige Krankenkassenmitglieder haben auch Anspruch auf Kostenerstattung im ambulanten Bereich.

Welche Faktoren spielen bei der Beitragsberechnung eine Rolle?

Bei der Beitragsberechnung spielen Vorerkrankungen, Alter und Geschlecht des zu Versichernden eine ausschlaggebende Rolle. Eindeutig im Vorteil ist der Versicherte, der schon jung die Versicherung vereinbart hat.

Wird die Zusatzversicherung als Aufwand vom Finanzamt anerkannt?

Das Finanzamt erkennt die Zahlungen an die Versicherungen bis zu einer Höchstgrenze an.